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| 1. | Mit der Zustellung und der Annahme dieses Angebots
kommt ein Maklervertrag zustande. |
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| 2. | Alle Angebote und Mitteilungen sind
nur für den Adressaten bestimmt und müssen absolut vertraulich behandelt
werden. Bei unbefugter Weitergabe haftet der Adressat für die Provision. |
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| 3. | Ist dem Empfänger das Angebot schon
von anderer Seite her bekannt, so ist er unter Angabe der Quelle verpflichtet,
dies innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. |
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| 4. | Wenn Verhandlungen mit dem Verkäufer
oder Vermieter aufgenommen werden, ist unsere Firma zu benennen, bzw. hinzuzuziehen. |
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| 5. | Alle Angaben zum Objekt, basieren
auf den uns, vom Eigentümer erteilten Informationen. Eine Haftung für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. |
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| 6. | Die Maklerprovision, bei Vermietung
oder Verpachtung 2 Nettomonatsmieten zuzüglich MWSt. , bei Verkauf vom Kaufpreis
3 % zuzüglich MWSt., ist bei Vertragsabschluß zahlbar. Sie ist auch zahlbar,
wenn ein Vertrag abgeschlossen wird, der von den Bedingungen des Angebots
abweicht, später rückgängig gemacht wird oder das Objekt durch Zwangsversteigerung
erworben wird. |
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| 7. | Wird Vermietung, Verpachtung oder
ein Vorkaufsrecht vereinbart, so ist dafür die übliche Vermittlerprovision
zu bezahlen. |
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8. |
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ingolstadt. |